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Einigung über neue Zugriffsregeln für Handynutzer-Daten

Der Menüpunkt «Datenschutz» ist in den Einstellungen eines iPhones zu lesen. Bundestag und Bundesrat haben eine Einigung über neue Zugriffsregeln für die Daten von Handynutzern erzielt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Bundestag und Bundesrat haben eine Einigung über neue Zugriffsregeln für die Daten von Handynutzern erzielt. Das teilte das Gremium am Mittwochabend mit. Umstritten war insbesondere, welche Hürden für die Sicherheitsbehörden etabliert werden sollten.

Die Länderkammer wollte einer Neuregelung, die der Bundestag gebilligt hatte, nicht zustimmen. Das Kabinett schaltete deshalb den Vermittlungssauschuss ein, der je zur Hälfte mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt ist.

Es geht um die sogenannten Bestandsdaten, zu denen neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers gehören. Sie umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails. Betroffen von der Einigung sind aber auch Nutzungsdaten, die Anbieter benötigen, um die Inanspruchnahme ihrer Dienste zu ermöglichen und abzurechnen.

Der nun erzielte Kompromiss sieht unter anderem vor, dass Nutzungsdaten nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht jedoch zur Verfolgung weniger schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten genutzt werden dürfen. Eine Herausgabe von Passwörtern soll nur bei besonders schweren Straftaten in Betracht kommen. Telekommunikationsanbieter sollen außerdem Auskunft zu Bestandsdaten nur zur Verfolgung besonders gewichtiger Ordnungswidrigkeiten erteilen dürfen.

Die Einigung ist wichtig, weil die fehlende Regelung bisher zwei Gesetze aufgehalten hat. Wenn Bundestag und Bundesrat am Freitag zustimmen, sei der Weg endlich frei für das dringend erforderliche Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). «Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung ist im Netz allgegenwärtig – und in der Pandemie oft noch aggressiver als zuvor.»

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen, allerdings mit Einschränkungen.