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Weiter Streit um Zugriffsregeln für Daten von Handynutzern

Weiter Streit um Zugriffsregeln für Daten von Handynutzern
Der Bundesrat hat die geplanten höheren Hürden für den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern abgelehnt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Fabian Strauch/dpa/Archivbild)
Unter welchen Umständen dürfen die Sicherheitsbehörden auf so genannte Bestandsdaten von Handy- oder Internetnutzern zugreifen? Das Verfassungsgericht verlangte Präzisierungen. Die nun geplante Reform reicht den Grünen aber nicht aus.

Der Bundesrat lehnt die geplanten höheren Hürden für den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern ab.

Die neuen präziseren Vorgaben für Sicherheitsbehörden, die zur Strafverfolgung und Terrorabwehr auf sogenannte Bestandsdaten zugreifen wollen, fanden bei der Sitzung der Länderkammer am Freitag in Berlin nicht die nötige Mehrheit. Die Mehrheit fehlte auch wegen mangelnder Zustimmung von Ländern, in denen die Grünen an der Regierung beteiligt sind.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen, allerdings mit Einschränkungen. Zu den sogenannten Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers. Sie umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails und auch keine Verkehrsdaten, aus denen zum Beispiel ersichtlich ist, wer wann mit wem telefoniert hat.

Die Neuregelung soll Bedingungen konkreter fassen, unter denen Daten abgerufen werden und zudem Verwendungszwecke stärker begrenzen. Die Grünen bemängeln allerdings, dass auch diese jüngst im Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD verabschiedeten neuen Vorgaben für die Nutzung der Bestandsdaten noch zu weitreichend seien. Aus Sicht der Partei sind die Möglichkeiten zur Datenübermittlung weiterhin zu weit gefasst, Löschfristen unklar und die Rechte von Betroffenen nicht ausreichend geschützt.

Eigene grundrechtsschonende Alternativvorschläge seien von den Regierungsparteien abgelehnt worden, sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz der Deutschen Presse-Agentur. «Wer so agiert und auf schwerwiegende Bedenken und berechtigte Kritik nicht ansatzweise eingeht, darf sich nicht wundern, wenn er letztlich mit gänzlich leeren Händen dasteht.» Der Kampf gegen Rechtsextremismus müsse vorankommen, aber es brauche verfassungskonforme Regelungen.

Vertreter von Union und SPD zeigten sich empört. «Durch diese Blockade kann auch das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität nicht ausgefertigt werden», sagte der baden-württembergische CDU-Landesvorsitzende und Innenminister Thomas Strobl. «Das ist vor allem in dieser Zeit, in der Hass und Hetze online und offline zunehmen, mehr als bedauerlich.» Die Neuregelung bei den Bestandsdaten ist Voraussetzung auch für das neue Gesetz gegen Hasskriminalität.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese beklagte: «Durch das Stoppen des Gesetzes im Bundesrat verhindern die Grünen weitere entscheidende Schritte gegen die Feinde unserer Demokratie und tragen damit indirekt dazu bei, dass Hetzer und Spalter weiterhin ihr Gift in unserem Land versprühen können.» Die Grünen seien dafür verantwortlich, dass die dringend benötigten Regelungen zur Bekämpfung von Hass und Hetze weiter nicht in Kraft treten können.

Bundestag oder Bundesregierung könnten nun den Vermittlungsausschuss anrufen und versuchen, dort eine Lösung zu finden. Dieses Gremium ist je zur Hälfte mit Vertretern von Bundesrat und Bundestag besetzt. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte auf Nachfrage, es sei eine wahrscheinliche Option, dass die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Eine verbindliche Aussage sei derzeit aber noch nicht möglich.

Bisher waren Abfragen zu Bestandsdaten allgemein zur Gefahrenabwehr, zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt. Die Karlsruher Richter entschieden jedoch im vergangenen Jahr, dass dies nur noch bei einer konkret drohenden Gefahr zulässig ist, weshalb das Gesetz geändert werden musste.