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Musk: Keine Grundlage mehr für Prüfung von Tesla-Tweets

Elon Musk, aufgenommen in San Francisco am 24. Januar 2023. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Benjamin Fanjoy/FR171948 AP/dpa)
Ein Tweet von Tesla-Chef Elon Musk hatte 2018 für Aufregung unter Anlegern gesorgt. Hat er womöglich auch direkt Kursschwankungen ausgelöst? Das sehen Richter in San Francisco als nicht erwiesen an.

Tesla-Chef Elon Musk sieht sich im Kampf gegen die Aufsicht über seine Tweets zu dem Elektroauto-Hersteller vom jüngsten Freispruch im Prozess zu einer Anlegerklage gestärkt. Das Urteil der Geschworenen in San Francisco entziehe der Verfügung der US-Börsenaufsicht SEC die Grundlage, argumentierte Musks Anwalt in einem am Dienstag eingereichten Brief.

Musk soll seit mehr als vier Jahren Tweets zu Tesla, die Einfluss auf den Aktienkurs des Autobauers haben könnten, erst vom Unternehmen freigeben lassen. Er versucht derzeit, die Anordnung vor einem Berufungsgericht zu kippen, weil sie sein Recht auf freie Meinungsäußerung einschränkten.

Musk hatte im August 2018 bei Twitter geschrieben, er erwäge, Tesla von der Börse nehmen. «Finanzierung gesichert», fügte er hinzu. Um diesen Satz entzündeten sich später viele Kontroversen, da sich herausstellte, dass es keine schriftlichen Zusagen von Investoren gab. Die SEC warf Musk Irreführung von Anlegern vor und setzte neben der Aufsicht über seine Tweet auch durch, dass er den Vorsitz im Verwaltungsrat abgab. Auch zahlten Musk und Tesla jeweils 20 Millionen Dollar Strafe.

Im jüngst abgeschlossenen Prozess in San Francisco wollten Anleger von Musk in einer Sammelklage Wiedergutmachung für ihre Verluste durch Kursschwankungen nach den damaligen Tweets. Ihre Anwälte hätten dafür die Geschworenen überzeugen müssen, dass Musk bewusst falsche Informationen verbreitet hatte und die Kursschwankungen sowie ihre Handelsentscheidungen die direkte Folge seiner Äußerungen waren. Das gelang ihnen nicht.