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Girokonto-Vergleich: Suche nach neuem Anbieter läuft

Eine Bankkundin steckt ihre Girokarte in einen Geldautomaten. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Fabian Sommer/dpa/Symbolbild/Archiv)
Vor knapp einem Monat stellte Check24 seine gesetzlich zertifizierte Seite zum Vergleich von Girokonto-Kosten ein. Seitdem müssen sich Bankkunden die Informationen im Internet selbst zusammensuchen.

Bankkunden auf der Suche nach mehr Durchblick bei Girokonto-Kosten müssen sich gedulden. Knapp einen Monat nach dem Aus der gesetzlich zertifizierten Vergleichswebseite von Check24 ist noch keine Entscheidung über eine Alternative gefallen.

«Wir arbeiten mit Hochdruck daran, eine neue Vergleichswebseite auf den Weg zu bringen», sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. Derzeit würden verschiedene Optionen geprüft. Dazu zähle die Einrichtung einer staatlichen Webseite, aber auch die Beauftragung der Stiftung Warentest oder anderer Anbieter.

Stiftung Warentest hat angeboten, das Vergleichsportal auf Basis der vorhandenen eigenen Datenbank zum Girokontenvergleich weiterzuführen. «Eine Entscheidung darüber, ob dieses Angebot angenommen wird, ist aber noch nicht gefallen», sagte eine Sprecherin.

Derzeit wertet das Ministerium nach eigenen Angaben die in den vergangenen Wochen eingeholten Informationen aus. Zudem seien rechtliche Rahmenbedingungen, wie etwa das Vergaberecht, zu berücksichtigen. Geprüft werde auch, ob eine Zertifizierung einer in staatlichem Auftrag betriebenen Vergleichswebseite erforderlich sein werde.

Das Vergleichsportal Check24 hatte die vom TÜV Saarland zertifizierte Internetseite wegen unklarer Rechtslage Mitte Januar abgestellt. Bankkunden fanden dort unter anderem Informationen über die Höhe von Dispozinsen, Kontogebühren und Gebühren für Kreditkarten. Check24 zufolge wurden die Konditionen aller großen Privatbanken sowie von mehr als 80 Prozent der Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken gemessen an der Bilanzsumme verglichen. Hinzu kamen nahezu alle Direktbanken.

Nach Meinung von Verbraucherschützern erfüllte die Vergleichswebseite aber nicht die Vorschriften der Zahlungskonten-Richtlinie der EU, die eine wesentliche Marktabdeckung verlange. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und die Verbraucherzentrale NRW zogen vor Gericht.

Finanzinstitute müssen laut Zahlungskontengesetz auf ihrer Webseite eine Aufstellung der Kontoentgelte veröffentlichen. Für einen vergleichenden Überblick müssen sich Verbraucher und Verbraucherinnen die Infos derzeit einzeln im Internet zusammensuchen.