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Facebooks Aufsichtsgremium prüft Promi-Sonderbehandlung

Facebooks Aufsichtsgremium prüft Promi-Sonderbehandlung
Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man das Logo der App Facebook. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Fabian Sommer/dpa)
Hatten Prominente auf Facebook bislang einen Freifahrtsschein - und konnten sich mehr herausnehmen als gewöhnliche Nutzer? Das Aufsichtsgremium des Netzwerks geht diesem Verdacht jetzt nach.

Das unabhängige Aufsichtsgremium von Facebook hat sich wegen eines Medienberichts eingeschaltet, wonach das Online-Netzwerk bei seinen Inhalte-Regeln Ausnahmen für prominente Nutzer macht.

Das sogenannte Oversight Board will nun unter anderem klären, ob es von Facebook angemessen zu dem Thema informiert wurde. Facebook müsse bei Entscheidungen, ob Inhalte auf der Plattform bleiben oder gelöscht werden, transparenter werden, betonte das Gremium in einem Blogeintrag am Dienstag.

Das «Wall Street Journal» hatte jüngst unter Berufung auf interne Unterlagen des Online-Netzwerks geschrieben, Facebook habe ein System geschaffen, bei dem zahlreiche Nutzer faktisch von der Anwendung der Inhalte-Regeln ausgenommen waren. Dadurch hätten sie sich Fehltritte erlauben können, die für gewöhnliche Mitglieder Konsequenzen gehabt hätten. Facebooks Regeln verbieten unter anderem Beiträge mit Beleidigungen oder Drohungen sowie die Verletzung der Privatsphäre anderer Menschen.

Das System mit Namen Cross-Check wurde Facebook zufolge eingerichtet, um durch eine zweite Prüfung von Entscheidungen über einzelne Beiträge Fehler zu vermeiden. Einem vom «Wall Street Journal» zitierten internen Facebook-Dokument zufolge wurde dies in vielen Fällen zu einer Art Freifahrtschein für Prominente.

Dem Zeitungsbericht zufolge sind mindestens 5,8 Millionen Facebook-Nutzer im Cross-Check-Programm. Facebook habe dem Oversight Board auf Anfrage mitgeteilt, dass es nur bei einer geringen Zahl von Entscheidungen zum Einsatz gekommen sei.

Das Gremium besteht aus Rechtsexperten, Aktivisten und ehemaligen Politikern und ist eine Art «Oberstes Gericht» von Facebook, dessen Beschlüsse auch Gründer und Chef Mark Zuckerberg nicht überstimmen kann.