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Facebook: Lizenz-Vereinbarung mit französischen Verlagen

Facebook: Lizenz-Vereinbarung mit französischen Verlagen
Facebook hat eine Einigung mit französischen Verlegern erzielt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Richard Drew/AP/dpa)
Nachrichteninhalte von Zeitungsverlagen auf Facebook - das ist nicht nur in Deutschland ein heikles Thema. Anders als hierzulande gibt es in Frankreich jetzt aber eine Einigung mit der Plattform.

Facebook und der französische Verlegerverband Apig haben beim Thema Urheberrecht eine Einigung erzielt. Der Konzern solle Lizenzen erhalten und diese entsprechend bezahlen, hieß es in Mitteilungen von Facebook und Apig vom Donnerstag.

Die Einigung ermögliche es, weiter Nachrichteninhalte auf Facebook zu verbreiten. Über die finanziellen Details gaben beide Seiten keine Auskunft. Apig-Präsident Pierre Louette sprach allerdings von erheblichen Einnahmen, besonders für die kleinen Verlage.

Facebook wies in seiner Mitteilung auf den kostenlosen Zugang zu Millionen von Menschen hin, den es Verlagen biete. Auch könnten diese durch die Plattform zusätzliche Einnahmen generieren und Menschen auf ihre Webseiten bringen. Mit der Einigung ist auch der Grundstein für den Start von «Facebook News» in Frankreich im kommenden Jahr gelegt.

In Deutschland gibt es eine solche Vereinbarung auf Verbandsebene mit Facebook nicht. Das US-Unternehmen hat aber seit Mai Vereinbarungen mit zahlreichen Verlagen für seinen Bereich «Facebook News». Das ist ein Bereich auf der Plattform, in dem Nachrichteninhalte von Verlagen und Medienmarken aus Deutschland in einem eigenen Bereich präsentiert werden. Dabei werden die Medienhäuser dafür bezahlt, dass sie auf «Facebook News» Inhalte verlinken, die bislang nicht auf der Plattform zu sehen waren. Sie müssen aber nicht eigens für Facebook produziert werden. Wie viel Geld Facebook für das Projekt in Deutschland in die Hand nimmt, ist nicht öffentlich bekannt.

Heikles Thema in Deutschland

In Deutschland ist das Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger sehr aktuell. In diesem Jahr wurde das Urheberrecht novelliert und daran angepasst, dass das Internet für urheberrechtlich geschützte Inhalte immer bedeutender geworden ist. Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie, die in den Ländern umgesetzt wurde.

Zu dem großen Komplex des Urheberrechts zählt auch ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Journalisten in Deutschland. Das Ganze soll sicherstellen, dass Urheber und Medienhäuser finanziell berücksichtigt werden, wenn externe Internetplattformen deren Presseinhalte einbinden.

Verleger hatten in der Vergangenheit immer wieder beklagt, dass externe Plattformen wirtschaftlich von den Inhalten profitierten, die Verlage selbst aber nicht oder nicht ausreichendem Maße. Zurzeit steht zum Beispiel die Verwertungsgesellschaft Corint Media mit Google in Kontakt und hat eine Forderung an das US-Unternehmen in dreistelliger Millionenhöhe für 2022 gestellt.

Das US-Unternehmen Google hatte dazu in einer Reaktion der dpa mitgeteilt: «Wir halten uns an das Gesetz und orientieren uns an Fakten, nicht an haltlosen Forderungen. Corint ignoriert, dass Google erheblichen Mehrwert für Verlage schafft und keine nennenswerten Einnahmen mit Nachrichteninhalten erzielt.» Google wiederum steht nach eigenen Angaben seinerseits mit deutschen Verlagen im Gespräch.