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NetzDG gegen Hassrede: Aufschub für Facebook und Google

Eine Frau bedient die Facebook-App auf ihrem Handy. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Mohssen Assanimoghaddam/dpa)
Google und der Facebook-Konzern Meta müssen beim neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vorerst keine Sanktionen befürchten. Beide Konzerne hatten zuvor Rechtsschutz vor dem Kölner Verwaltungsgericht gesucht.

Eine wichtige Bestimmung des neuen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet wird zum Start an diesem Dienstag teilweise nicht angewendet werden können.

Das geht aus einer Erklärung eines Sprechers des Bundesjustizministeriums hervor. Dabei geht es um die Frage, ob Google, der Facebook-Konzern Meta und andere Netz-Plattformen künftig im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen.

Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums sagte am Montag, die Unternehmen Google und Meta hätten Rechtsschutz gegenüber dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gesucht vor dem Kölner Verwaltungsgericht. «Um dem Gericht eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen», sei eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben worden, die allerdings nur in Bezug auf diese beiden Unternehmen gilt. Das bedeutet, dass Google und der Facebook-Konzern Meta vorerst keine Sanktionen zu befürchten haben. Eine solche Zusage sei – anders als im Strafrecht – hier möglich, da es um eine Rechtspflicht gehe, die als Ordnungswidrigkeit behandelt werde.

Möglicherweise wird auch Twitter vorläufig vom Vollzug des NetzDG ausgenommen, denn der Kurznachrichtendienst wehrt sich inzwischen ebenfalls gegen eine Verpflichtung, mögliche Straftaten an das BKA melden zu müssen. Das US-Unternehmen habe vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Neuerung des NetzDG eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher und bestätigte damit einen Bericht des «Spiegel». Wie Meta und Google habe Twitter auch ein Eilverfahren angestrengt.

«Wir sind darüber besorgt, dass das Gesetz einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der Bürger vorsieht», zitiert das Magazin einen Firmensprecher. Die Klagen richten sich Paragrafen 3 a und b des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die beide eine neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) betreffen. In der vergangenen Woche hatte auch der Videodienst Tiktok eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Das Bundesjustizministerium will mit dieser Zentralstelle dafür sorgen, dass mutmaßliche Straftäter auf Social-Media-Plattformen effizienter und schneller ermittelt werden. Das NetzDG zielt darauf, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte auf den Plattformen sozialer Netzwerke wirksamer zu bekämpfen. Es soll dafür sorgen, dass das BKA mit einer Zentralstelle Straftaten im Netz effizienter und schneller bekämpfen kann. Online-Plattformen kritisieren das Gesetz, da ihnen Strafverfolgungsaufgaben aufgebürdet würden, die eigentlich Sache der Polizei und anderer Strafverfolgungsbehörden seien.