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Millionen-Zahlung: Google legt Benachteiligungsklage bei

Google hat einen Rechtsstreit mit dem US-Arbeitsministerium durch eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe beigelegt. (Urheber/Quelle/Verbreiter: Marcio Jose Sanchez/AP/dpa)
Es ging um eine Benachteiligung von Ingenieurinnen und Bewerberinnen und Bewerbern mit asiatischer Abstammung. Sie sollen wegen ihres Geschlechts oder ihrer Abstammung nicht so befördert worden seien wie weiße männliche Angestellte. Der Rechtsstreit ist beigelegt.

Google hat einen Rechtsstreit mit dem US-Arbeitsministerium durch eine Ausgleichszahlung in Millionenhöhe beigelegt.

Dabei ging es um eine mögliche Benachteiligung von Ingenieurinnen und Bewerberinnen und Bewerbern mit asiatischer Abstammung im Silicon Valley und im US-Bundesstaat Washington. Google werde rund 5 500 Betroffenen insgesamt rund 3,8 Millionen US-Dollar an Ausgleich zahlen, teilte die Behörde am Montag (Ortszeit) in San Francisco mit.

Dabei handelt es sich zum einen um Google-Beschäftigte, die sich beklagt hatten, dass sie wegen ihres Geschlechts oder ihrer Abstammung nicht so befördert worden seien wie weiße männliche Angestellte. Zu den Empfängern der Ausgleichszahlung gehören nach Angaben des US-Arbeitsministeriums 2 565 weibliche Angestellte in Ingenieurspositionen bei Google sowie rund 3 000 Frauen oder Kandidaten asiatischer Abstammung, die nicht für Ingenieurjobs ausgewählt wurden.

Google erklärte, die Diskrepanzen seien während einer routinemäßigen internen Analyse aufgedeckt worden. Man habe dem Vergleich zugestimmt, um die Situation zu korrigieren. Gleichzeitig betonte der Konzern, man habe sich an die Gesetze gehalten.

Jane Suhr von der Arbeitsaufsichtsbehörde in San Francisco erklärte, das Ministerium erkenne die Bereitschaft von Google an, sich auf Vergleichsgespräche einzulassen und eine frühzeitige Lösung zu erreichen. «Die Technologiebranche ist weiterhin einer der größten und am schnellsten wachsenden Arbeitgeber in der Region. Unabhängig von der Komplexität oder der Größe der Belegschaft bleiben wir verpflichtet, die Gesetze zur Chancengleichheit durchzusetzen, um Nichtdiskriminierung und Gleichberechtigung in der Belegschaft zu gewährleisten.»